AGBs


Für ein Gastspiel ist ein Stromanschluß (220 V) erforderlich.
Der Veranstaltungsraum muß der Puppenbühne 1,5 Stunden vor Spielbeginn
zum Aufbau zur Verfügung stehen. Zum Be- und Entladen und zum Parken wird
ein Stellplatz zur Verfügung gestellt. Bei Veranstaltungen unter freiem Himmel wird
bei Regen in jedem Fall ein Ausweichort gestellt. Das Programm beinhalten zum
Teil Show-Einlagen. Die erforderliche Anmeldung bei der GEMA und die anfallenden
Gebühren sind Sache des Veranstalters. Wird die Veranstaltung von einem der
Vertragspartner abgesagt, erhält der andere Partner eine Pauschale in Höhe
der vereinbarten Gage. Davon ausgenommen, sind Fälle von höherer Gewalt,
Krankheit, Unfall usw.. In derartigen Fällen entfällt die Auftritts- und Vergütungspflicht,
ohne daß Schadensersatzansprüche beiderseits geltend gemacht werden können.

Umsatzsteuer entfällt (Befreiung durch das Finanzamt Würzburg, 24. 02. 97).

Die Gage wird bar oder per Scheck nach der Aufführung am gleichen Tag an die
Puppenbühne Putschenelle ausgezahlt oder innerhalb von 10 Tagen überwiesen.

Gerichtsstand ist Würzburg.